Rechtliche Grundlagen der Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe

Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren sind im Schulgesetz (§ 18 Abs. 5) und in der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (§§ 20 ff. APO-GOSt) geregelt. Die genauen Modalitäten der Durchführung der Prüfungen werden durch eine jährlich aktualisierte Verfügung geregelt, die die Bezirksregierungen an die Schulen leiten.

Abiturverfügung

Von der Bereitstellung dieses Unterstützungsinstruments unberührt bleibt die Regelung der Abiturverfügung (S. 19): „Die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses trifft organisatorische Vorkehrungen, dass bei der Ermittlung der Noten rechnerische oder Verfahrensfehler (z. B. bei der Addition der Punkte oder bei der Bildung der abschließenden Note) sowie ein Überschreiten von Höchstpunktzahlen ausgeschlossen sind, und achtet darauf, dass nur ganze Punkte vergeben wurden.“

Weitere rechtliche Grundlagen

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